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Beamte & Lehrer

Dein Weg in Lehramt

Du bist gerade dabei dein Lehramtsstudium zu beginnen oder vielleicht schon direkt vor dem Referendariat. Egal in welcher Phase deines Studiums du bist, ich kann dir zeigen, wie die Laufbahn eines Lehrers idealer Weise aussieht und welche Absicherungen bereits vorhanden sind. Natürlich zeige ich dir auch, welche Lücken in deiner Absicherung bestehen könnten. Doch vorerst dein solltest du deine Karrierelaufbahn kennen:

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Beamter auf Widerruf

Das Referendariat für Lehrer ist eine praktische Ausbildungsphase, in der angehende Lehrer ihre pädagogischen Fähigkeiten und Kenntnisse vertiefen. Während des Referendariats haben diese Lehrer oft den Status eines Beamten auf Widerruf, der ihnen bestimmte Rechte und Pflichten im öffentlichen Dienst verleiht. Unter anderem ist hiermit das Anrecht auf Beihilfe gemeint.

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Beamter auf Probe

Nach erfolgreichem Abschluss des Referendariats und Bestehen der erforderlichen Prüfungen können Lehramtsabsolventen in das Beamtenverhältnis auf Probe übernommen werden. Während dieser Phase wird ihre Eignung und Leistung im tatsächlichen Schuldienst weiter beobachtet und bewertet. In der Regel dauert diese Phase je nach Landesgesetz/ oder -richtlinien 5 Jahre.

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Beamter auf Lebenszeit

Bei erfolgreicher Bewährung während der Probezeit kann ein Lehrer in das Beamtenverhältnis auf Lebenszeit übernommen werden. Dies ist der höchste Beamtenstatus, der eine langfristige Anstellung im öffentlichen Dienst ermöglicht.

Deine Absicherung

Ein Student im Lehramtsstudium benötigt in der Regel eine Krankenversicherung, um medizinische Kosten abzudecken. Eine Haftpflichtversicherung ist empfehlenswert, um sich vor potenziellen Schadensersatzansprüchen im schulischen Umfeld zu schützen. Je nach individuellen Bedürfnissen kann auch eine Dienst-/Berufsunfähigkeitsversicherung sinnvoll sein, um finanzielle Sicherheit im Fall von dauerhafter Arbeitsunfähigkeit zu gewährleisten.

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Private Krankenversicherung

Eine Beihilfeergänzungsversicherung ist eine private Zusatzversicherung, die Beamten und ihren Angehörigen ermöglicht, die Finanzlücken zu schließen, die durch die Beihilfeleistungen des öffentlichen Dienstes nicht abgedeckt werden, indem sie zusätzliche Kosten für medizinische Behandlungen und Gesundheitsleistungen übernimmt. 

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Dienst-/ Haftpflichtversicherung

Die Diensthaftpflichtversicherung ist eine Form der Versicherung, die bestimmten Berufsgruppen, wie Ärzten, Anwälten oder Lehrern, Schutz vor Schadensersatzansprüchen bietet, die aus Fehlern oder Versäumnissen bei der Ausübung ihrer beruflichen Tätigkeiten resultieren. Sie deckt die Kosten für rechtliche Verteidigung und mögliche Entschädigungszahlungen im Falle von Haftpflichtansprüchen ab.

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Dienst-/ Berufsunfähigkeit

Eine Dienstunfähigkeitsversicherung ist eine Absicherung, die speziell für Beamte und bestimmte Berufsgruppen entwickelt wurde, um finanzielle Unterstützung im Falle von Dienstunfähigkeit aufgrund von Krankheit oder Unfall zu bieten. Sie zahlt eine vereinbarte Rente, wenn der Versicherte aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr in der Lage ist, seinen Beruf auszuüben.

Dein Ruhegehalt

Was hat das Ruhegehalt mit der Dienstunfähigkeit zu tun?

Das Ruhegehalt ist eine finanzielle Leistung, die Beamte nach Beendigung ihres Dienstes erhalten. Bei Dienstunfähigkeit – also wenn der Beamte aus gesundheitlichen Gründen seinen Dienst nicht mehr ausüben kann – kann das Ruhegehalt früher und in angepasster Form gezahlt werden, um den Einkommensausfall abzufedern.

Das Ruhegehalt für Beamte staffelt sich grundsätzlich nach der Dienstzeit und dem letzten ruhegehaltfähigen Dienstbezug. Je länger die Dienstzeit, desto höher fällt das Ruhegehalt aus.

Typischerweise gilt:

  • Mindestdienstzeit: 5 Jahre (mindestens nötig für einen Anspruch auf Ruhegehalt)

  • Höchstzeit: 40 Dienstjahre

  • Ruhegehaltssatz: Steigt pro Dienstjahr um 1,79375 % (bei 40 Jahren Dienstzeit erreicht man 71,75 % des letzten Gehalts)

Das bedeutet: Je mehr Dienstjahre du absolvierst, desto höher ist der Prozentsatz deines letzten Gehalts, den du als Ruhegehalt erhältst.

Für genaue Details und Sonderregelungen (z. B. bei Dienstunfähigkeit oder vorzeitigem Ruhestand) empfiehlt sich die Beratung durch einen Experten oder das jeweilige Versorgungsamt.

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